Kurzgymnasium
Das einsprachige Kurzgymnasium dauert vier Jahre und folgt auf die ersten beiden Jahre der gymnasialen Unterstufe oder auf die 2. oder 3. Klasse des Progymnasiums oder der Sekundarstufe.
Das Ziel des Kurzzeitgymnasiums ist es, «Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ein lebenslanges Lernen grundlegende Kenntnisse zu vermitteln sowie ihre geistige Offenheit und die Fähigkeit zum selbstständigen Urteilen zu fördern» (Maturitätsanerkennungs-Reglement, Art. 5) und ihnen dadurch den Zugang zu allen Hochschulen zu ermöglichen.